Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Grundverfügung, deren sofortiger Vollzug angeordnet ist
A lässt in dem von ihr betriebenen Club Drogenhandel zu. Nach erfolgloser Aufforderung der Behörde B, dies zu unterbinden, entzieht B der A die Gewerbeerlaubnis. A betreibt den Club weiter, B erlässt daher eine Stilllegungsverfügung, die B für sofort vollziehbar erklärt. A betreibt den Club eine Woche später immer noch.
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Abgrenzung: Ersatzvornahme / unmittelbarer Zwang
Behörde B erlässt einen Bescheid, wonach A seine Diskothek schließen muss, und erklärt die Anordnung für sofort vollziehbar. Gleichzeitig droht sie für den Fall der Zuwiderhandlung die Versiegelung der Diskothek durch B innerhalb einer Woche an.
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Verhältnismäßigkeit der Vollstreckungsmaßmahme 1
A parkt sein Auto vor einem abgesenkten Bordstein. Behörde B lässt das Auto nach 30 Minuten Wartezeit durch ein privates Unternehmen (U) abschleppen. Auf dem Armaturenbrett des Autos lag ein Zettel mit As Handynummer und dem Hinweis, er wäre bei Problemen schnell vor Ort.
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Erledigung des Grund-VAs durch Vollstreckung?
Behörde B erlässt einen sofort vollziehbaren Verwaltungsakt gegenüber Y, indem B auch die Ersatzvornahme androht. Y erhebt die Anfechtungsklage gegen den Verwaltungsakt. Noch bevor über die Klage entschieden wird, lässt B formell rechtmäßig die Ersatzvornahme durchführen und legt Y die Kosten auf.
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Fall: Sofortiger Vollzug und unmittelbare Ausführung im Polizeirecht
Der PKW der A steht vor einer Ausfahrt und hindert einen Krankenwagen daran, den Hof zu verlassen. Weil A nicht auffindbar ist, ruft Behörde B das Abschleppunternehmen U an. U verbringt den PKW auf den nächsten freien Parkplatz.
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Fall: Sofortiger Vollzug und unmittelbare Ausführung im Polizeirecht
Der PKW der A steht vor einer Ausfahrt und hindert einen Krankenwagen daran, den Hof zu verlassen. Weil A nicht auffindbar ist, ruft Behörde B das Abschleppunternehmen U an. U verbringt den PKW auf den nächsten freien Parkplatz.
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Abwandlung 1: Rechtswidriger sofortiger Vollzug und Kostenbescheid
As Auto steht auf einem Parkplatz für Menschen mit Behinderung, ohne dass A die dafür notwendige Berechtigung besitzt. Polizistin P lässt das Auto daher durch ein Abschleppunternehmen auf einen anderen Parkplatz setzen. A erhält einen Kostenbescheid für die Maßnahme.
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Problem: Auswirkungen eines rechtswidrigen Grundverwaltungsakts auf Rechtmäßigkeit des Kostenbescheids?
Behörde B erteilt gegenüber A ein rechtswidriges Betretungsverbot von As und Es gemeinsamer Wohnung und droht ein Zwangsgeld an. Das Verbot wird bestandskräftig. Weil A sich nicht an das Verbot hält, wird das Zwangsgeld rechtmäßig vollstreckt. A erhält einen Kostenbescheid über die Kosten des Vollstreckungsverfahrens.