Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Unterscheidung der Verwaltungsvollstreckung im gestreckten Verfahren und der Verwaltungsvollstreckung im gekürzten Verfahren (Sofortvollzug und unmittelbare Ausführung)
A ignoriert weiterhin die inzwischen bestandskräftige Verfügung, einen illegal errichteten Bauzaun abzubauen. Sachbearbeiter S hat sich entschieden, im Rahmen einer Ersatzvornahme den Bauzaun entfernen zu lassen. S fragt seine Kollegin, wie er die Ersatzvornahme veranlassen kann.