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Grundfall: Vollstreckung von Geldforderungen
Die Gemeinde G erlässt gegenüber A einen Gebührenbescheid über die monatlichen Müllgebühren, die A innerhalb von zwei Wochen zahlen soll. Nach drei Wochen hat A immer noch nichts bezahlt. Der eifrige Sachbearbeiter S will das Geld schnell „eintreiben“.