Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Verwaltungsvollstreckung
Grundfall: Vollstreckung von Geldforderungen
Grundfall: Vollstreckung von Geldforderungen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Gemeinde G erlässt gegenüber A einen Gebührenbescheid über die monatlichen Müllgebühren, die A innerhalb von zwei Wochen zahlen soll. Nach drei Wochen hat A immer noch nichts bezahlt. Der eifrige Sachbearbeiter S will das Geld schnell „eintreiben“.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall: Vollstreckung von Geldforderungen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S kann das Geld nach den Vorschriften der VwVG vollstrecken, sofern die Voraussetzungen der Norm vorliegen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Gebührenbescheid ist ein Leistungsbescheid.
Ja!
3. Vorliegend mangelt es an der Fälligkeit der Zahlung.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. S sollte sofort mit der Vollstreckung beginnen.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Nach der Mahnung muss S einen weiteren Verwaltungsakt gegenüber A erlassen.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Isabelle.Sophie
28.12.2023, 16:33:31
Im letzten „Maßstab“-Kasten steht, dass die Vollstreckungsanordnung sich nicht gegen die Vollstreckungs
behörderichtet. In der nächsten Aufgabe ist die richtige Lösung, dass sich die Vollstreckungsanordnung gegen die Vollstreckungs
behörderichtet. Was ist richtig?
Linne_Karlotta
29.12.2023, 17:42:52
Hallo Isabelle.Sophie! Danke für Deine aufmerksame Anmerkung. Hier hat sich tatsächlich ein Fehler eingeschlichen. Richtig ist, dass die Vollstreckungsanordnung nicht gegenüber dem Bürger, sondern gegenüber der Vollstreckungs
behördeergeht (vgl. hierzu auch Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht, 17.A. 2019, RdNr. 1015). Wir haben den Fehler in dieser Aufgabe korrigiert. Viele Grüße, Linne - für das Jurafuchs-Team