Weitere Zulässigkeit: 1 Fall & Rechtsprechung mit Lösung

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Die 1 beliebtesten Fall zum Thema Weitere Zulässigkeit

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Öffentliches Recht > VwGO

Statthafte Antragsart - Abgrenzung nach § 123 Abs. 5 VwGO

Gemüsehändlerin G betreibt einen Stand auf dem Wochenmarkt. Behörde B weist die Standplätze jeweils für ein Jahr zu. G erhält ein Schreiben, indem B zum einen die Standgebühr für das vergangene Jahr festsetzt und G zum anderen mitteilt, sie werde keine neue Standzuweisung für das nächste Jahr erhalten.

Die neuesten Fall zum Thema Weitere Zulässigkeit

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Gemüsehändlerin G betreibt einen Stand auf dem Wochenmarkt. Behörde B weist die Standplätze jeweils für ein Jahr zu. G erhält ein Schreiben, indem B zum einen die Standgebühr für das vergangene Jahr festsetzt und G zum anderen mitteilt, sie werde keine neue Standzuweisung für das nächste Jahr erhalten.