Öffentliches Recht

VwGO

Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)

Statthafte Antragsart - Abgrenzung nach § 123 Abs. 5 VwGO

Statthafte Antragsart - Abgrenzung nach § 123 Abs. 5 VwGO

15. August 2025

12 Kommentare

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Gemüsehändlerin G betreibt einen Stand auf dem Wochenmarkt. Behörde B weist die Standplätze jeweils für ein Jahr zu. G erhält ein Schreiben, indem B zum einen die Standgebühr für das vergangene Jahr festsetzt und G zum anderen mitteilt, sie werde keine neue Standzuweisung für das nächste Jahr erhalten.

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