Öffentliches Recht > VwGO
Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Drittanfechtung nach § 80a Abs. 1 VwGO (Grundlagen)
A will ein Straßenfest veranstalten und erhält die erforderliche Genehmigung von Behörde B. As Antrag auf sofortige Vollziehbarkeit der Genehmigung lehnt B ab. Zwei Tage vor dem geplanten Fest legt Nachbarin N Widerspruch gegen die Genehmigung ein.
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Statthafte Antragsart - Abgrenzung nach § 123 Abs. 5 VwGO
Gemüsehändlerin G betreibt einen Stand auf dem Wochenmarkt. Behörde B weist die Standplätze jeweils für ein Jahr zu. G erhält ein Schreiben, indem B zum einen die Standgebühr für das vergangene Jahr festsetzt und G zum anderen mitteilt, sie werde keine neue Standzuweisung für das nächste Jahr erhalten.
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Statthafte Antragsart - Abgrenzung nach § 123 Abs. 5 VwGO
Gemüsehändlerin G betreibt einen Stand auf dem Wochenmarkt. Behörde B weist die Standplätze jeweils für ein Jahr zu. G erhält ein Schreiben, indem B zum einen die Standgebühr für das vergangene Jahr festsetzt und G zum anderen mitteilt, sie werde keine neue Standzuweisung für das nächste Jahr erhalten.
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Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Drittanfechtung nach § 80a Abs. 1 VwGO (Grundlagen)
A will ein Straßenfest veranstalten und erhält die erforderliche Genehmigung von Behörde B. As Antrag auf sofortige Vollziehbarkeit der Genehmigung lehnt B ab. Zwei Tage vor dem geplanten Fest legt Nachbarin N Widerspruch gegen die Genehmigung ein.
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Vorläufiger Rechtsschutz nach §§ 80, 80a VwGO - Zulässigkeit (Einstieg)
Lawra (L) weiß, dass sie auch bei der Prüfung des einstweiligen Rechtsschutzes nach §§ 80, 80a VwGO zwischen der Zulässigkeit und der Begründetheit eines Antrags unterscheiden muss. L fragt sich, was sie im Rahmen der Zulässigkeit alles prüfen muss.
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Vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO (Einführungsfall)
G betreibt ein Restaurant. Aufgrund mangelnder Einhaltung der Hygienevorschriften erlässt Behörde B eine Schließungsanordnung gegenüber G und ordnet die sofortige Vollziehung dieser an. G legt Widerspruch bei B ein.