Referendariat > Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Fürsorgepflicht des Gerichts, § 338 Nr. 8 StPO
A wird vor dem Schwurgericht nach mehrtägiger Handlung verurteilt. As Verteidiger V beantragt, das Plädoyer der Staatsanwaltschaft - zur Vorbereitung seines eigenen Plädoyers am Folgetag - auf Tonband aufnehmen zu dürfen. Dies lehnt das Gericht ab.