Referendariat > Die StA-Klausur im Assessorexamen
Beschlagnahme (§§ 94 ff.)
B ist des Totschlags verdächtig. Staatsanwalt S ordnet unter berechtigter Inanspruchnahme seiner Eilkompetenz die Beschlagnahme der in der Wohnung des B gefundenen Tatwaffe an. B widerspricht der Beschlagnahme ausdrücklich. Eine richterliche Bestätigung holt S nicht ein.