Referendariat > Die StA-Klausur im Assessorexamen
Von der Krankenschwester entnommene Blutprobe
Ermittlungsrichter R hat rechtmäßig eine Blutprobenentnahme des Beschuldigten B angeordnet. Die Blutprobe wird B von einem Krankenpfleger ordnungsgemäß, aber ohne ärztliche Aufsicht entnommen.