Referendariat > Die StA-Klausur im Assessorexamen
Berufsgeheimnisträger, der von seiner Schweigepflicht entbunden war
Arzt A des Beschuldigten B wird polizeilich vernommen. Zu dieser Zeit ist A von seiner Schweigepflicht befreit. Später widerruft B die Entbindung von der Schweigepflicht. A verweigert sodann in der Hauptverhandlung sein Zeugnis unter Hinweis auf seine Schweigepflicht.