Referendariat > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Halterhaftung gegenüber Fußgänger nach 7 StVG: Beweislast bei den Anspruchsvoraussetzungen, höherer Gewalt und Mitverschulden
K begehrt klageweise Schadensersatz von B. B hat ihm beim Überqueren eines Fußgängerüberwegs angefahren, wodurch er sich den Arm bricht. B behauptet, jemand hätte zuvor seine Bremsleitungen durchtrennt. Ferner habe die Ampel ohnehin grün angezeigt, sodass K bei Rot überquert haben müsse.