Referendariat > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Tatsächliche Vermutung - Möglichkeit des Gegners
B ist mit dem von ihm geführten Fahrzeug auf gerader Strecke von der Straße abgekommen und mit dem Fahrzeug des K zusammengeprallt, das sich ordnungsgemäß im Gegenverkehr befand. B trägt vor und beweist, dass er aufgrund einer überraschenden Ölspur ins Schleudern geraten ist.