Schema: Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts
3. April 2025
5 Kommentare
4,8 ★ (53.639 mal geöffnet in Jurafuchs)
Die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts ist ein zentrales Thema im Verwaltungsrecht. Wie baust Du die Prüfung eines belastenden Verwaltungsakts auf?
Vorliegen einer rechtmäßigen Ermächtigungsgrundlage
Die Verwaltung darf nur in die Rechtssphäre des Bürgers eingreifen, wenn der Eingriff der ordnungsgemäße Vollzug eines rechtmäßigen Gesetzes ist (Gesetzmäßigkeit der Verwaltung). Ein erlassener Verwaltungsakt kann daher nur rechtmäßig sein, wenn er aufgrund einer rechtmäßigen Ermächtigungsgrundlage ergangen ist. Rechtsgrundlage für den Erlass eines Exekutivakts kann ein Parlamentsgesetz, eine Rechtsverordnung oder eine Satzung sein.
Verwaltungsakte, die in Grundrechte eingreifen, bedürfen stets einer parlamentsgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (Vorbehalt des Gesetzes). Wenn mehrere Ermächtigungsgrundlagen in Betracht kommen, kannst Du an dieser Stelle auch mehrere nennen und Dich erst später – im Rahmen der materiellen Rechtmäßigkeit – festlegen. Formelle Rechtmäßigkeit der Ermächtigungsgrundlage
Die Ermächtigungsgrundlage kann nur dann den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigen, wenn sie selbst rechtmäßig ist. Die Ermächtigungsgrundlage muss daher ebenfalls formell und materiell rechtmäßig sein. Dies solltest Du nur prüfen, wenn es im Sachverhalt Hinweise darauf gibt, dass die Rechtmäßigkeit der Ermächtigungsgrundlage fraglich ist bzw. vom Kläger angezweifelt wird. Gibt es keine Ausführungen dazu im Sachverhalt, kannst Du die Rechtmäßigkeit als gegeben ansehen.
Materielle Rechtmäßigkeit der Ermächtigungsgrundlage
Auch die materielle Rechtmäßigkeit der Ermächtigungsgrundlage sollte nur thematisiert werden, wenn es dazu Anhaltspunkte im Sachverhalt gibt. Dann ist zu prüfen, ob die Rechtsgrundlage mit höherrangigem Recht vereinbar ist.
Formelle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts
Formell rechtmäßig ist ein Verwaltungsakt, wenn er die anwendbaren Zuständigkeits-, Verfahrens- und Formvorschriften einhält.
Die Reihenfolge der Prüfungspunkte ist nicht so wichtig. Bestehen an einzelnen Punkten keine Zweifel, kannst Du sie mit einem Satz feststellen und nur auf die problematischeren Punkte tiefer eingehen. Prüfe die Ermächtigungsgrundlage auf spezielle formelle Regelungen. Diese gehen den allgemeinen Regeln des VwVfG vor. Gängige Prüfungsreihenfolge ist: (1) Zuständigkeit, (2) Verfahren, (3) Form. Allerdings sprichst Du in der Regel sowieso nur die Punkte an, die problematisch erscheinen. Daher sind auch andere Reihenfolgen denkbar. Zuständigkeit
Die handelnde Behörde muss örtlich, sachlich und instanziell zuständig gewesen sein. Dieser Prüfungspunkt dürfte im ersten Staatsexamen meist unproblematisch sein.
Teilweise sind hier Ausführungen erforderlich, etwa dann, wenn – wie teilweise in polizeirechtlichen Klausuren – die allgemeine Zuständigkeitsregelung durch eine speziellere Zuständigkeitsregelung in der einschlägigen Ermächtigungsgrundlage verdrängt wird. Verfahren
Der Verwaltungsakt muss unter Beachtung der maßgeblichen Verfahrensvorschriften ergangen sein. In der Regel ist dies anzunehmen, soweit nichts anderes im Sachverhalt angegeben wird. Sofern keine speziellen Vorschriften Anwendung finden, gelten die allgemeinen Vorschriften der §§ 21 ff. VwVfG. Gibt es in der Klausur Anhaltspunkte dafür, dass das Verfahren nicht ordnungsgemäß war, nimm Dir die Zeit, die Normen zu prüfen.
Form
Sofern keine speziellen Formvorschriften gelten, beachte § 37 Abs. 2-5 VwVfG.
Materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts
Materiell rechtmäßig ist ein Verwaltungsakt, wenn er mit dem materiellen Recht vereinbar ist. Dafür müssen die materiellen Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage erfüllt sein. Das bedeutet, dass der Tatbestand der Ermächtigungsgrundlage erfüllt sein und die Behörde die richtige Rechtsfolge an das Vorliegen des Tatbestands geknüpft haben muss.
Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen
In der Prüfung der materiellen Rechtmäßigkeit musst Du zunächst die Tatbestandsvoraussetzungen aus der Ermächtigungsgrundlage aufführen und sauber subsumieren. Am Besten orientierst Du Dich an der Struktur der Ermächtigungsgrundlage, damit Du kein Merkmal übersiehst.
Keine Panik, wenn Du einmal eine Dir unbekannte Ermächtigungsgrundlage prüfen musst, deren Definitionen Du nicht auswendig kannst. Blättere einmal im Gesetz und prüfe, ob es Legaldefinitionen (meistens am Anfang des Gesetzes oder „in der Nähe“ der Ermächtigungsgrundlage) gibt. Ansonsten definiere so gut es geht selber. Die wahre Leistung ist es, mit dem fremden Gesetz umzugehen – nicht, die Definitionen perfekt abzuliefern! Richtige Rechtsfolge
Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage vor, musst Du noch prüfen, ob die Behörde die richtige Rechtsfolge gewählt hat. Bei gebundenen Entscheidungen muss die Behörde den konkreten Verwaltungsakt erlassen, sofern die Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen. Bei Ermessensentscheidungen dagegen hat die Behörde einen gewissen Entscheidungsspielraum ob und mit welchem konkreten Inhalt sie den Verwaltungsakt erlässt. In diesen Fällen musst Du prüfen, ob das Ermessen im konkreten Fall fehlerfrei ausgeübt wurde. Als Fehler kommen in Betracht: Ermessensnichtgebrauch, Ermessensfehlgebrauch und die Ermessensüberschreitung. Weiterhin kann es auch den Spezialfall der Ermessensreduzierung auf Null geben.
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

robse27
23.9.2024, 22:07:32
Moin, müsste es nicht genau andersrum sein, d.h. erst Zuständigkeit und dann Verfahren? LG

Linne_Karlotta_
10.10.2024, 18:22:06
Hey @[robse27](211434), wir haben die Prüfungspunkte innerhalb der formellen
Rechtmäßigkeithier so hinterlegt, dass sie in beliebiger Reihenfolge als „richtig“ gewertet werden. Gängig ist, wie Du richtig sagst, die Prüfung – Zuständigkeit, Verfahren, Form. Gerade, weil man im Rahmen der formellen
Rechtmäßigkeitaber meistens sowieso nur die Punkte anspricht, die problematisch erscheinen, ist es m.E. ok, die Reihenfolge hier nicht „starr“ abzufragen. Ich habe aber einen entsprechenden Hinweis in die Aufgabe aufgenommen. Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs–Team

Juraddicted
23.10.2024, 18:04:38
Wo ist der Unterschied zwischen den "materiellen Prüfungspunkten": I. Vorliegen EMGL: 2. Materielle RMK der EMGL III. Materielle RMK des VA: Materielle VSS der EMGL (habe versucht die Reihenfolgepunkte aus dem og Schema zu übernehmen). Prüft man da im endeffekt dasselbe? Vielen Dank :)

Linne_Karlotta_
24.10.2024, 11:54:36
Hey @[Juraddicted](96780), danke für deine Frage. Es handelt sich hier um zwei verschiedene Prüfungen, deren Trennung essentiell ist. Die
Rechtmäßigkeiteines Verwaltungsakts gliedert sich zunächst in die drei Punkte: I. Rechtmäßige Ermächtigunggrundlage, II.
Formelle Rechtmäßigkeitdes VA und III.
Materielle Rechtmäßigkeitdes VA Der Schwerpunkt einer Klausur im Verwaltungsrecht wird regelmäßig bei III. liegen. Hier prüfst Du zunächst, ob der Verwaltungsakt von der Ermächtigungsgrundlage überhaupt umfasst ist, also ob der Tatbestand der Ermächtigungsgrundlage erfüllt ist. Z.B.: Vorliegen einer Gefahr im Sinne der polizeirechtlichen Generalklausel. Du prüfst also, ob materiell die Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage in dem von dir zu prüfenden Einzelfall, den der VA regeln soll, gegeben sind. Hiervon ist die „
materielle Rechtmäßigkeitder Ermächtigungsgrundlage“ strikt zu unterscheiden. Anknüpfungspunkt ist hier die gesetzliche Grundlage als solche, hier stellst Du dir z.B. die Frage, ob die polizeirechtliche Generalklausel wegen eines Verstoßes gegen den Bestimmtheitsgrundsatz verfassungswidrig (und damit
materiell rechtswidrig) ist. Du prüfst also inzident die
Rechtmäßigkeiteines Gesetzes (wie Du es im Staatsorganisationsrecht gelernt hast). Diese Prüfung musst Du in der verwaltungsrechtlichen Klausur aber nur dann vornehmen, wenn es im Sachverhalt entsprechende Hinweise dazu gibt. Z.B. „A zweifelt an, dass die Polizei überhaupt zu dieser Maßnahme berechtigt war. Er ist der Ansicht, das Gesetz, auf das die Polizei verwiesen hat, sei zu unbestimmt." Hellhörig solltest Du auch werden, wenn der Sachverhalt Informationen über das Zustandekommen des Gesetzes enthält. In diesem Fall könnte die Ermächtigungsgrundlage aufgrund einer formellen Verfassungswidrigkeit
rechtswidrigsein. Kommst Du zu dem Ergebnis, dass die Ermächtigungsgrundlage
rechtswidrigist, so kann auch der darauf gestützte Verwaltungsakt nur
rechtswidrigsein. (In der Klausur wird dies i.d.R. nicht der Fall sein, da diese meistens darauf ausgelegt ist, dass man die gesamte
Rechtmäßigkeitsprüfungdes VAs vornimmt. Kommst Du zu dem Schluss, dass das Gesetz
rechtswidrigist, solltest Du zumindest hilfsgutachterlich weiterprüfen.) Sofern es keine weiteren Informationen zur gesetzlichen Grundlage gibt, kannst Du davon ausgehen, dass diese rechtmäßig ist und dies einfach in einem Satz feststellen. Ich hoffe, ich konnte dir damit weiterhelfen. Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs-Team

Juraddicted
25.10.2024, 10:17:45
Vielen Dank Für Deine ausführliche Antwort! :) Gerade der Punkt mit der Verfassungswidrigkeit hat es für mich aufgeschlüsselt. Liebe Grüße