Schema: Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB)

14. Januar 2026

7 Kommentare

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Wie prüfst du die Strafbarkeit wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB)?

  1. Tatbestandsmäßigkeit

    1. Objektiver Tatbestand

      1. Tatobjekt: technische Aufzeichnung (Legaldefinition in § 268 Abs. 2 StGB)

      2. Tathandlung

        Am besten prüfst Du (gedanklich) die Tatvarianten in der folgenden Reihenfolge:(1) Verfälschen einer echten technischen Aufzeichnung (Nr. 1 Var. 2)(2) Herstellen einer unechten technischen Aufzeichnung (Nr. 1 Var. 1)(3) Gebrauchen einer unechten oder verfälschten technischen Aufzeichnung (Nr. 2)

    2. Subjektiver Tatbestand

      1. Vorsatz

      2. mindestens dolus directus 2. Grades zur Täuschung im Rechtsverkehr

  2. Rechtswidrigkeit

  3. Schuld

  4. Strafzumessung: Besonders schwerer Fall (§ 268 Abs. 5 StGB i.V.m. § 267 Abs. 3 StGB)

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

c.2000

c.2000

21.8.2024, 17:24:10

Vielleicht sollte in das Schema des § 267 StGB auch der besonders schwere Fall eingefügt werden, das ist sonst etwas irreführend, wenn es im §

268 StGB

zum ersten Mal auftaucht.

MO

Moritz

1.12.2025, 18:00:10

+ Qualifikationstatbestand (§ 268 Abs. 5 iVm § 267 Abs. 4)

APhM

APhM

6.1.2025, 18:45:14

Habe das Schema gerade in einer gewissen Lückenreihenfolge bekommen. Es korrekt gelöst und hierbei gibt es ausnahmsweise ja auch nur einen richtigen Weg. Dennoch waren alle eingetragenen Lösungen jedes Mal rot/falsch. Viermal habe ich das Schema neu geladet und erst als eine andere Reihenfolge der Lücken kam, konnte ich das Schema vervollständigen und es wurde grün. Dabei war es schon seit der ersten Eingabe die richtige Lösung. Dies habe ich dann ja auch gesehen als alles grün wurde, was bei einer anderen Lückereihenfolge rot war obwohl sich am Ergebnis nichts geändert hat. Ist mir hier und da schon ein paar mal passiert. Vlt. gibt es da ja irgendeinen kleinen Fehler im System. Forscht mal nach, solltet ihr noch mehr solche Rückmeldungen bekommen. Liebe Grüße

Jakob G.

Jakob G.

11.11.2025, 08:13:43

Offenkundig hat hier wer die technischen Aufzeichnungen von Jurafuchs durch störende Einwirkung beeinflusst, sodass je nach Reihenfolge unrichtige Ergebnisse bei Dir herauskamen. :) Ist natürlich doof, erinnere mich, dass in anderen Aufgaben bei mir nur früher (1+ Jahre?) solche Probleme auftraten, dass nur eine Reihenfolge zugelassen wurde.

Nils

Nils

8.10.2025, 14:42:06

In dem Schema steht unter IV bei der Strafzumessung nur § 267 III StGB. Dabei verweist § 268 V StGB doch auf § 267 III und IV StGB, oder übersehe ich etwas?


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