Zivilrecht
Kaufrecht
Minderung & Schadensersatz
Schadensersatz neben der Leistung bei mangelhafter Kaufsache (§§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB)
Schema: Schadensersatz neben der Leistung bei mangelhafter Kaufsache (§§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB)
Wie prüfst Du den einfachen Schadensersatz neben der Leistung bei Lieferung einer mangelhaften Kaufsache (§§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB)?
Voraussetzungen des § 437 BGB/Anwendbarkeit
Kaufvertrag
Mangel bei Gefahrübergang
Kein Ausschluss der Gewährleistung
Bsp. §§ 442, 445 BGB, § 377 HGB
Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 BGB
Schuldverhältnis
Pflichtverletzung
Vertretenmüssen
Schaden
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Helena
24.4.2022, 17:25:46
Könnte man hier nicht, um Zeit zu sparen, den Prüfung. „Schuldverhältnisse“ rauslassen, weil man den Kaufvertrag ja schon bejaht hat. Oder sollte man das doch lieber schreiben, um die Vollständigkeit zu bewahren?
by1111
24.4.2022, 17:59:34
-@[Helena](160858) auf jeden Fall als separaten Prüfungspunkt erwähnen. Die Prüfung eines Schuldverhältnisses an sich muss dann mE nach nicht im Detail erfolgen. Ich würde nachfolgend ausführen, dass der Kaufvertrag oben schon begründet worden ist und damit die Prüfung dieses Punktes abschließen.
Lukas_Mengestu
25.4.2022, 13:30:17
Hallo ihr beiden, in der Klausur wäre es eher ungewöhnlich, die Punkte Kaufvertrag und Pflichtverletzung noch einmal gesondert zu prüfen. Denn die Eröffnung der Kaufmängelgewährleistungsrechte stellt zugleich die Prüfung der Punkte Schuldverhältnis (=Kaufvertrag) und Pflichtverletzung (=Mangel) dar (Beispiele in der Klausurlösung zB bei: https://zjs-online.com/dat/artikel/2008_1_24.pdf https://www.zjs-online.com/dat/artikel/2018_2_1202.pdf). Einen Mehrwert bietet die Wiederholung dieser Punkte insoweit nicht. Das hier dargestellte Prüfungsschema soll insoweit vordringlich das Verständnis dafür schärfen, dass sämtliche Mängelgewährleistungsansprüche parallel aufgebaut sind, sodass zunächst deren Anwendbarkeit zu prüfen ist (I.) und anschließend die Besonderheiten des jeweiligen Anspruchs (II.). Bei Schadensersatzansprüchen bedarf es aber dann keiner doppelten Prüfung von identischen Punkten, sodass diese weggelassen werden können. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
CR7
13.3.2023, 22:50:23
Du den statt Duden 😉
Becca_la
19.5.2023, 22:30:55
Carl Wagner
20.5.2023, 13:31:43
Vielen Dank für deine Frage Becca_la! Hier wird lediglich nach einem Schema gefragt. Es fällt uns Moderatoren leichter auf deine Frage einzugehen, wenn du sie unter dem entsprechenden Fall stellst. Viele Grüße - Carl für das Jurafuchs-Team
Lissii
26.1.2024, 17:33:27
Hallo, fehlt hier nicht noch der Prüfungspunkt "Kein Ausschluss" (gem. § 442 BGB, § 377 II HGB, etc.) ? :)
Leo Lee
27.1.2024, 17:35:37
Hallo Lisalisalisa, vielen Dank für den Hinweis! In der Tat kann man selbstverständlich noch an Ausschlussgründe denken. Wir haben diese nun als Unterpunkt der Vors. Des § 437 ergänzt und danken dir vielmals, dass du uns dabei hilfst, die App zu perfektionieren :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo