Schema: Leistung an Erfüllung statt (§ 364 Abs. 1 BGB)

22. November 2024

4,5(24.312 mal geöffnet in Jurafuchs)


Wie prüfst Du das Erlöschen eines Anspruchs durch Leistung an Erfüllung statt (§ 364 Abs. 1 BGB)?

  1. Bewirken einer anderen als der geschuldeten Leistung

  2. Annahme an Erfüllungs statt

    1. Annahme der Leistung durch Gläubiger

    2. Erfüllungsvertrag zwischen Gläubiger und Schuldner

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

TUBAT

TubaTheo

21.5.2023, 09:27:33

Hallo zusammen😇 Was genau ist mit "Erfüllungsvertrag" gemeint? Ich kann mir da irgendwie nichts darunter vorstellen. Danke schonmal :)

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

23.5.2023, 10:55:49

Hallo TubaTheo, damit Erfüllung nach § 362 BGB eintreten kann, muss der Schuldner die richtige Leistung, zum richtigen Zeitpunkt und am richtigen Ort erbringen. Die geschuldete Leistung einseitig auszutauschen ist nicht möglich. Vielmehr muss er sich darüber mit dem Gläubiger verständigen. Bei der

Leistung an Erfüllung statt

bedarf es also neben des Leistungsaktes einer Vereinbarung der Parteien, dass durch die Leistung die ursprünglich geschuldete Schuld erlöschen soll. Dies ist dann der „Erfüllungsvertrag“. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

TO

TomBombadil

16.2.2024, 19:33:29

Hätten wir durch die "Annahme durch den Gläubiger" denn nicht auch schon einen (

konkludent

en) Erfüllungsvertrag?

TUBAT

TubaTheo

17.2.2024, 02:32:27

Ich denke schon. Es wäre dann ein mündlicher Vertrag, der durch

konkludentes Handeln

entsteht. So wie beim Brötchenkauf auch ein Kaufvertrag und gleichzeitig ein Vertrag über die

Übereignung

der Brötchen (

konkludent

) geschlossen wird, was in unserem Fall der

konkludent

e Einigungsvertrag wäre.


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen