Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Erlöschen des Schuldverhältnisses
Leistung an Erfüllung statt (§ 364 Abs. 1 BGB)
Schema: Leistung an Erfüllung statt (§ 364 Abs. 1 BGB)
Wie prüfst Du das Erlöschen eines Anspruchs durch Leistung an Erfüllung statt (§ 364 Abs. 1 BGB)?
Bewirken einer anderen als der geschuldeten Leistung
Annahme an Erfüllungs statt
Annahme der Leistung durch Gläubiger
Erfüllungsvertrag zwischen Gläubiger und Schuldner
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
TubaTheo
21.5.2023, 09:27:33
Hallo zusammen😇 Was genau ist mit "Erfüllungsvertrag" gemeint? Ich kann mir da irgendwie nichts darunter vorstellen. Danke schonmal :)
Lukas_Mengestu
23.5.2023, 10:55:49
Hallo TubaTheo, damit Erfüllung nach § 362 BGB eintreten kann, muss der Schuldner die richtige Leistung, zum richtigen Zeitpunkt und am richtigen Ort erbringen. Die geschuldete Leistung einseitig auszutauschen ist nicht möglich. Vielmehr muss er sich darüber mit dem Gläubiger verständigen. Bei der
Leistung an Erfüllung stattbedarf es also neben des Leistungsaktes einer Vereinbarung der Parteien, dass durch die Leistung die ursprünglich geschuldete Schuld erlöschen soll. Dies ist dann der „Erfüllungsvertrag“. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
TomBombadil
16.2.2024, 19:33:29
Hätten wir durch die "Annahme durch den Gläubiger" denn nicht auch schon einen (
konkludenten) Erfüllungsvertrag?
TubaTheo
17.2.2024, 02:32:27
Ich denke schon. Es wäre dann ein mündlicher Vertrag, der durch
konkludentes Handelnentsteht. So wie beim Brötchenkauf auch ein Kaufvertrag und gleichzeitig ein Vertrag über die
Übereignungder Brötchen (
konkludent) geschlossen wird, was in unserem Fall der
konkludente Einigungsvertrag wäre.