Schema: Tatbestand: Hilfsaufrechnung

4. März 2026

6 Kommentare

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Wie ist der Tatbestand bei Klagen mit Hilfsaufrechnung durch den Beklagten aufzubauen?

  1. Einleitungssatz

    „Die Parteien streiten über … (z.B. gegenseitige Zahlungsansprüche aus einem Kaufvertrag).“

  2. Unstreitiges zur Klageforderung

  3. Streitiges Klägervorbringen zur Klageforderung und Nebenforderungen

    „Der Kläger behauptet, …“

  4. ggf. antragsbezogene Prozessgeschichte („kleine“)

  5. Anträge (eingerückt)

    „Der Kläger beantragt, den Beklagten zu verurteilen, …“, „Der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.“

  6. Streitiges Beklagtenvorbringen zur Klageforderung und Nebenforderungen

    „Der Beklagte behauptet, …“

  7. Überleitung Hilfsaufrechnung

    Die Hilfsaufrechnung ist nicht als Antrag des Beklagten darzustellen, sondern im Rahmen seines streitigen Sachvortrags. „Hilfsweise erklärt der Beklagte die Aufrechnung mit einer angeblichen Forderung in Höhe von … aus …“ Wenn die Erklärung des Beklagten einer Auslegung dahingehend bedarf, ob eine Aufrechnung oder Hilfsaufrechnung vorliegt, sollte die Erklärung des Beklagten im Tatbestand wörtlich wiedergegeben werden. Die Auslegung erfolgt dann in den Entscheidungsgründen.

  8. Unstreitiges zur Gegenforderung

    Sofern Klageforderung und Gegenforderung auf demselben Sachverhalt beruhen, kann das Unstreitige von Klage- und Gegenforderung auch gemeinsam zu Beginn des Tatbestandes dargestellt werden.

  9. Streitiges Beklagtenvorbringen zur Gegenforderung

  10. Streitiges Klägervorbringen zur Gegenforderung

  11. Große Prozessgeschichte

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

ADY

adyore

2.2.2026, 14:02:03

Ich persönlich fände solche Aufgaben noch hilfreicher, wenn alle Prüfungspunkte eigenständig sortiert werden müssen und noch keine teilweise Vorsortierung vorgenommen wird,

da

sich sonst viel schon anhand der Vorsortierung erschließen lässt.

Da

ss die Prüfungspunkte schon vorformuliert sind und man sie nur noch in die richtige Reihenfolge bringen muss, ist mE schon Unterstützung genug.

ER

erhansahin1

27.2.2026, 17:43:55

Ist ein Unterschied zur

Primäraufrechnung

vorhanden?

Foxxy

Foxxy

27.2.2026, 17:44:32

Ja

. Unterschied nur prozessual:

Primäraufrechnung

ist unbedingte

Aufrechnung

;

Hilfsaufrechnung

erfolgt nur für den Fall,

da

ss die Klageforderung besteht. Materiell ist die Wirkung identisch: greift die

Aufrechnung

, erlischt die Klageforderung (§

389 BGB

). Tatbestand bei

Hilfsaufrechnung

: - Einleitungssatz; Unstreitiges und streitiges Klägervorbringen zur Klageforderung;

kleine Prozessgeschichte

; Anträge - Streitiges Beklagtenvorbringen zur Klageforderung - Überleitung: „Hilfsweise rechnet der Beklagte mit einer Forderung aus … in Höhe von … auf“ - Unstreitiges zur Gegenforderung; streitiges Vorbringen des Beklagten und des Klägers zur Gegenforderung -

Große Prozessgeschichte

Wichtig: Die

Hilfsaufrechnung

gehört als Teil des streitigen Beklagtenvortrags in den Tatbestand, nicht zu den Anträgen. Bei

Primäraufrechnung

gleiches Vorgehen, nur ohne „hilfsweise“. Ist unklar, ob Hilfs- oder

Primäraufrechnung

vorliegt, die Erklärung wörtlich wiedergeben und erst in den Gründen auslegen.

ER

erhansahin1

27.2.2026, 17:46:30

@[Foxxy](180364) Liebe AI, ich meine in Bezug auf den Tatbestand!

ER

erhansahin1

27.2.2026, 17:47:01

@[Foxxy](180364) Liebe AI, ich meine in Bezug auf den Tatbestand!

Foxxy

Foxxy

27.2.2026, 17:47:42

@[erhansahin1](308016) Im Tatbestand unterscheidet sich die

Hilfsaufrechnung

nur durch die Bedingtheit: Sie wird als „hilfsweise“ erklärte Einwendung im streitigen Beklagtenvorbringen aufgenommen; die

Primäraufrechnung

steht dort ebenso, aber ohne „hilfsweise“. Nie in die Anträge. Ist unklar, ob hilfs- oder primär, gib die Erklärung wörtlich wieder; Auslegung erfolgt in den Gründen. Aufbau bei

Hilfsaufrechnung

kurz: - Einleitungssatz; Unstreitiges und streitiges Klägervorbringen zur Klageforderung;

kleine Prozessgeschichte

; Anträge - Streitiges Beklagtenvorbringen zur Klageforderung; Überleitung:

hilfsweise Aufrechnung

mit Forderung aus … in Höhe von … - Unstreitiges zur Gegenforderung;

da

nn streitiges Beklagten- und Klägervorbringen zur Gegenforderung -

Große Prozessgeschichte

Hinweis: Beruhen Klage- und Gegenforderung auf demselben Sachverhalt, kann

da

s Unstreitige zu beiden gemeinsam am Anfang stehen. Zur Sache: Der Unterschied zur

Primäraufrechnung

ist nur prozessual (Bedingtheit); materiell ist die Wirkung identisch (§

389 BGB

).


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