ZR: Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Aufrechnung
Tatbestand: Hilfsaufrechnung
Schema: Tatbestand: Hilfsaufrechnung
4. März 2026
6 Kommentare
4,9 ★ (42.185 mal geöffnet in Jurafuchs)
Wie ist der Tatbestand bei Klagen mit Hilfsaufrechnung durch den Beklagten aufzubauen?
Einleitungssatz
„Die Parteien streiten über … (z.B. gegenseitige Zahlungsansprüche aus einem Kaufvertrag).“ Unstreitiges zur Klageforderung
Streitiges Klägervorbringen zur Klageforderung und Nebenforderungen
„Der Kläger behauptet, …“ ggf. antragsbezogene Prozessgeschichte („kleine“)
Anträge (eingerückt)
„Der Kläger beantragt, den Beklagten zu verurteilen, …“, „Der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.“ Streitiges Beklagtenvorbringen zur Klageforderung und Nebenforderungen
„Der Beklagte behauptet, …“ Überleitung Hilfsaufrechnung
Die Hilfsaufrechnung ist nicht als Antrag des Beklagten darzustellen, sondern im Rahmen seines streitigen Sachvortrags. „Hilfsweise erklärt der Beklagte die Aufrechnung mit einer angeblichen Forderung in Höhe von … aus …“ Wenn die Erklärung des Beklagten einer Auslegung dahingehend bedarf, ob eine Aufrechnung oder Hilfsaufrechnung vorliegt, sollte die Erklärung des Beklagten im Tatbestand wörtlich wiedergegeben werden. Die Auslegung erfolgt dann in den Entscheidungsgründen. Unstreitiges zur Gegenforderung
Sofern Klageforderung und Gegenforderung auf demselben Sachverhalt beruhen, kann das Unstreitige von Klage- und Gegenforderung auch gemeinsam zu Beginn des Tatbestandes dargestellt werden.
Streitiges Beklagtenvorbringen zur Gegenforderung
Streitiges Klägervorbringen zur Gegenforderung
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
adyore
2.2.2026, 14:02:03
Ich persönlich fände solche Aufgaben noch hilfreicher, wenn alle Prüfungspunkte eigenständig sortiert werden müssen und noch keine teilweise Vorsortierung vorgenommen wird,
dasich sonst viel schon anhand der Vorsortierung erschließen lässt.
Dass die Prüfungspunkte schon vorformuliert sind und man sie nur noch in die richtige Reihenfolge bringen muss, ist mE schon Unterstützung genug.
erhansahin1
27.2.2026, 17:43:55
Foxxy
27.2.2026, 17:44:32
. Unterschied nur prozessual:
Primäraufrechnungist unbedingte
Aufrechnung;
Hilfsaufrechnungerfolgt nur für den Fall,
dass die Klageforderung besteht. Materiell ist die Wirkung identisch: greift die
Aufrechnung, erlischt die Klageforderung (§
389 BGB). Tatbestand bei
Hilfsaufrechnung: - Einleitungssatz; Unstreitiges und streitiges Klägervorbringen zur Klageforderung;
kleine Prozessgeschichte; Anträge - Streitiges Beklagtenvorbringen zur Klageforderung - Überleitung: „Hilfsweise rechnet der Beklagte mit einer Forderung aus … in Höhe von … auf“ - Unstreitiges zur Gegenforderung; streitiges Vorbringen des Beklagten und des Klägers zur Gegenforderung -
Große ProzessgeschichteWichtig: Die
Hilfsaufrechnunggehört als Teil des streitigen Beklagtenvortrags in den Tatbestand, nicht zu den Anträgen. Bei
Primäraufrechnunggleiches Vorgehen, nur ohne „hilfsweise“. Ist unklar, ob Hilfs- oder
Primäraufrechnungvorliegt, die Erklärung wörtlich wiedergeben und erst in den Gründen auslegen.
erhansahin1
27.2.2026, 17:46:30
@[Foxxy](180364) Liebe AI, ich meine in Bezug auf den Tatbestand!
erhansahin1
27.2.2026, 17:47:01
@[Foxxy](180364) Liebe AI, ich meine in Bezug auf den Tatbestand!
Foxxy
27.2.2026, 17:47:42
@[erhansahin1](308016) Im Tatbestand unterscheidet sich die
Hilfsaufrechnungnur durch die Bedingtheit: Sie wird als „hilfsweise“ erklärte Einwendung im streitigen Beklagtenvorbringen aufgenommen; die
Primäraufrechnungsteht dort ebenso, aber ohne „hilfsweise“. Nie in die Anträge. Ist unklar, ob hilfs- oder primär, gib die Erklärung wörtlich wieder; Auslegung erfolgt in den Gründen. Aufbau bei
Hilfsaufrechnungkurz: - Einleitungssatz; Unstreitiges und streitiges Klägervorbringen zur Klageforderung;
kleine Prozessgeschichte; Anträge - Streitiges Beklagtenvorbringen zur Klageforderung; Überleitung:
hilfsweise Aufrechnungmit Forderung aus … in Höhe von … - Unstreitiges zur Gegenforderung;
dann streitiges Beklagten- und Klägervorbringen zur Gegenforderung -
Große ProzessgeschichteHinweis: Beruhen Klage- und Gegenforderung auf demselben Sachverhalt, kann
das Unstreitige zu beiden gemeinsam am Anfang stehen. Zur Sache: Der Unterschied zur
Primäraufrechnungist nur prozessual (Bedingtheit); materiell ist die Wirkung identisch (§
389 BGB).
