Öffentliches Recht

Europarecht

Grundlagen des Europarechts

Vorabentscheidungsverfahren (Art. 267 AEUV)

Schema: Vorabentscheidungsverfahren (Art. 267 AEUV)

4. März 2026

11 Kommentare

4,5(74.923 mal geöffnet in Jurafuchs)


Wie prüfst Du das Vorabentscheidungsverfahren (Art. 267 AEUV)?

  1. Statthafte Vorlagefrage

    1. Auslegungsfragen des Unionsrechts (Art. 267 Abs. 1 a), b) AEUV)

    2. Gültigkeit von Handlungen der Organe (Art. 267 Abs. 1 b) AEUV)

  2. Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage

  3. Rechtswirkung der EuGH-Entscheidung

    1. Auslegungsvorlage: Bindung aller Gerichte des Instanzenzugs

    2. Gültigkeitsvorlage: Allgemeine Bindungswirkung bei Ungültigkeit

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Helena

Helena

14.12.2021, 12:55:58

Gibt es hier einen bestimmten Grund, wieso diese Reihenfolge gewählt wurde? Oder besteht die Möglichkeit

da

s Schema freier zu gestalten in der Klausurbearbeitung?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

14.12.2021, 20:36:18

Hallo Helena,

da

s hier vorgestellte Schema orientiert sich an der Struktur des

Art. 267 AEUV

. Aber Du bist natürlich frei

da

rin, hiervon abzuweichen. Dies gilt grundsätzlich auch in Bezug auf andere

Prüfungsschemata

. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle müssen diese nicht starr befolgt werden müssen. Vielmehr handelt es sich

da

bei in aller Regel um bloße Ge

da

nkenstützen, die verhindern sollen,

da

ss man wichtige Punkte vergisst. Je nach Klausurschwerpunkt können

da

bei häufig auch einmal Punkte lediglich festgestellt oder ggfs. sogar ganz weggelassen werden. Beste Grüße, Lukas - für

da

s Jurafuchs-Team

Esther

Esther

20.2.2025, 09:54:10

Wir haben im Rep gelernt,

da

ss die Vorlagepflicht keine

Zulässigkeit

svoraussetzung für

da

s Vorabentscheidungsverfahren ist, sondern die Missachtung eine Vertrags

pflichtverletzung

begründet - was ist denn

jetzt

richtig?

JACKA

JackA

23.2.2025, 17:52:16

Da

s Schema macht aus meiner Sicht so auch keinen Sinn. Demnach müsste der EuGH eine Vorlage als unzulässig ablehnen nur weil keine Vorlagepflicht bestand.

Da

s ist aber offensichtlich nicht der Fall.

BECCA

Becca_la

14.3.2025, 11:28:48

Esther

da

s wurde bei uns im Rep auch besonders betont. @[Jurafuchs ](137619) könnt ihr aufklären?

JulyLande

JulyLande

2.7.2025, 19:57:49

@Jurafuchs wieso wird hier nach 130 Tagen immer noch nicht geantwortet? :(

Sophie

Sophie

4.8.2025, 16:03:41

push <3

PACTA

pactasuntservanda04

1.9.2025, 01:20:27

@[Lukas_Mengestu](136780) @könntet ihr Stellung nehmen?

Lillian Ramsay

Lillian Ramsay

24.10.2025, 17:05:01

Hey, Stellungnahme wäre toll

Tim Gottschalk

Tim Gottschalk

8.11.2025, 20:54:18

Hallo @[Esther](220189), @[

Ja

ckA](262422), @[Becca_la](209771), @[JulyLande](275260), @[Sophie](167206), @[pactasuntservan

da

04](290691) und @[Lillian Ramsay](285927), wie ihr richtig sagt, ist die Vorlagepflicht keine

Zulässigkeit

svoraussetzung und ein Verstoß hat lediglich Folgen außerhalb des Vorabentscheidungsverfahrens. Etwas anderes ist auch gar nicht möglich,

da

bei einem Verstoß gegen die Pflicht

ja

gerade kein Vorabentscheidungsverfahren durchgeführt wird, in welchem

da

s Folgen haben könnte. Nichtsdestotrotz kann es in der Klausur unter Umständen Sinn ergeben, am Rande kurz Ausführungen zur Vorlagepflicht zu machen, einfach um dem Korrektor zu zeigen,

da

ss man verstanden hat, was es

da

mit auf sich hat. Wir haben den Punkt vorerst aus dem Schema entfernt, werden aber noch einmal prüfen, ob wir

da

s in Zukunft insgesamt noch besser

da

rstellen können. Liebe Grüße Tim - für

da

s Jurafuchs-Team

objetiverDritter

objetiverDritter

9.1.2026, 10:26:56

also wir haben im Schwerpunkt noch die Zuständigkeit von EuG und EuGH gennant sowie die Vorlageberechtigung (Gericht eines Mitgliedstaats)


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