Schema: Vorabentscheidungsverfahren (Art. 267 AEUV)
4. März 2026
11 Kommentare
4,5 ★ (74.923 mal geöffnet in Jurafuchs)
Wie prüfst Du das Vorabentscheidungsverfahren (Art. 267 AEUV)?
Statthafte Vorlagefrage
Auslegungsfragen des Unionsrechts (Art. 267 Abs. 1 a), b) AEUV)
Gültigkeit von Handlungen der Organe (Art. 267 Abs. 1 b) AEUV)
Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage
Rechtswirkung der EuGH-Entscheidung
Auslegungsvorlage: Bindung aller Gerichte des Instanzenzugs
Gültigkeitsvorlage: Allgemeine Bindungswirkung bei Ungültigkeit
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Helena
14.12.2021, 12:55:58
Gibt es hier einen bestimmten Grund, wieso diese Reihenfolge gewählt wurde? Oder besteht die Möglichkeit
das Schema freier zu gestalten in der Klausurbearbeitung?
Lukas_Mengestu
14.12.2021, 20:36:18
Hallo Helena,
das hier vorgestellte Schema orientiert sich an der Struktur des
Art. 267 AEUV. Aber Du bist natürlich frei
darin, hiervon abzuweichen. Dies gilt grundsätzlich auch in Bezug auf andere
Prüfungsschemata. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle müssen diese nicht starr befolgt werden müssen. Vielmehr handelt es sich
dabei in aller Regel um bloße Ge
dankenstützen, die verhindern sollen,
dass man wichtige Punkte vergisst. Je nach Klausurschwerpunkt können
dabei häufig auch einmal Punkte lediglich festgestellt oder ggfs. sogar ganz weggelassen werden. Beste Grüße, Lukas - für
das Jurafuchs-Team
Esther
20.2.2025, 09:54:10
Wir haben im Rep gelernt,
dass die Vorlagepflicht keine
Zulässigkeitsvoraussetzung für
das Vorabentscheidungsverfahren ist, sondern die Missachtung eine Vertrags
pflichtverletzungbegründet - was ist denn
jetztrichtig?
Becca_la
14.3.2025, 11:28:48
JulyLande
2.7.2025, 19:57:49
@Jurafuchs wieso wird hier nach 130 Tagen immer noch nicht geantwortet? :(
Sophie
4.8.2025, 16:03:41
push <3
pactasuntservanda04
1.9.2025, 01:20:27
@[Lukas_Mengestu](136780) @könntet ihr Stellung nehmen?
Lillian Ramsay
24.10.2025, 17:05:01
Hey, Stellungnahme wäre toll
Tim Gottschalk
8.11.2025, 20:54:18
Hallo @[Esther](220189), @[
JackA](262422), @[Becca_la](209771), @[JulyLande](275260), @[Sophie](167206), @[pactasuntservan
da04](290691) und @[Lillian Ramsay](285927), wie ihr richtig sagt, ist die Vorlagepflicht keine
Zulässigkeitsvoraussetzung und ein Verstoß hat lediglich Folgen außerhalb des Vorabentscheidungsverfahrens. Etwas anderes ist auch gar nicht möglich,
dabei einem Verstoß gegen die Pflicht
jagerade kein Vorabentscheidungsverfahren durchgeführt wird, in welchem
das Folgen haben könnte. Nichtsdestotrotz kann es in der Klausur unter Umständen Sinn ergeben, am Rande kurz Ausführungen zur Vorlagepflicht zu machen, einfach um dem Korrektor zu zeigen,
dass man verstanden hat, was es
damit auf sich hat. Wir haben den Punkt vorerst aus dem Schema entfernt, werden aber noch einmal prüfen, ob wir
das in Zukunft insgesamt noch besser
darstellen können. Liebe Grüße Tim - für
das Jurafuchs-Team
objetiverDritter
9.1.2026, 10:26:56
also wir haben im Schwerpunkt noch die Zuständigkeit von EuG und EuGH gennant sowie die Vorlageberechtigung (Gericht eines Mitgliedstaats)
