Zivilrecht

Werkrecht

Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel

Selbstvornahme (§§ 634 Nr. 2, 637 Abs. 1 BGB)

Schema: Selbstvornahme (§§ 634 Nr. 2, 637 Abs. 1 BGB)

4. März 2026

5 Kommentare

4,8(40.134 mal geöffnet in Jurafuchs)


In welcher Reihenfolge prüfst Du die Voraussetzungen des Selbstvornahmerechts (§§ 634 Nr. 2, 637 Abs. 1 BGB)?

  1. Werkvertrag (§ 631 BGB)

  2. Sach- oder Rechtsmangel (§ 633 BGB)

  3. Bei Gefahrübergang (§ 644 BGB)

    Zeitpunkt des Gefahrübergangs ist in der Regel die Abnahme (§ 644 Abs. 1 S. 1 BGB). Kommt der Besteller in Verzug der Annahme, so geht die Gefahr auch ohne Abnahme auf ihn über (§ 644 Abs. 1 S. 1 BGB). Sofern der Unternehmer das Werk auf Verlangen des Bestellers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versendet, so findet § 447 BGB entsprechend Anwendung.

  4. Voraussetzungen des Selbstvornahmerechts (§ 637 BGB)

    Dem Besteller muss ein Nacherfüllungsanspruch zustehen, er muss dem Unternehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben und diese Frist muss erfolglos abgelaufen sein.

  5. Kein Ausschluss des Selbstvornahmerechts

    Das Selbstvornahmerecht ist ausgeschlossen, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung zu Recht verweigert (§ 637 Abs. 1 BGB) oder wenn das Selbstvornahmerecht vertraglich ausgeschlossen wurde.

  6. Keine Verjährung (§ 634a BGB)

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

jhelmi

jhelmi

21.11.2022, 21:51:40

Habe ich die Punkte I – III nicht Automatisch bei der Prüfung des

NacherFüllungsanspruch

s unter IV geprüft ? Somit wären I-III überflüssig

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

22.11.2022, 10:25:12

Hallo jhelmi, der

Nacherfüllungsanspruch

setzt lediglich voraus,

da

ss ein

Sachmangel

besteht. Insofern kann man in der Tat bereits nach oben verweisen. Die übrigen Voraussetzungen sind

da

gegen "neu". Weder muss man für den

Nacherfüllungsanspruch

eine Frist setzen, noch muss diese abgelaufen sein. Nur unter diesen beiden zusätzlichen Voraussetzungen hat man neben dem

Nacherfüllungsanspruch

, der

da

s Recht zur zweiten Andienung absichert, zusätzlich

da

s Recht der

Selbstvornahme

(bzw. des Rücktritts oder

Schaden

sersatzes). Beste Grüße, Lukas - für

da

s Jurafuchs-Team

HARD

hardymary

27.2.2025, 15:29:49

na

ja

,

da

s stimmt doch nicht so wirklich und ich glaube die Frage von @[jhelmi](31309) wurde auch nicht richtig verstanden. Es geht

ja

um die Prüfungspunkte I-III und ob diese nicht sowieso in dem IV enthalten sind. Die Voraussetzung einer Nacherfüllung in der

Selbstvornahme

nach § 637, 635 setzt nicht nur einen Mangel voraus, sondern selbstverständlich einen Mangel eines Werkes (und nicht von einer Kaufsache öÄ).

Da

s ist also nur bei einem Werkvertrag (Prüfungspunkt I) und einem Mangel im richtigen Zeitpunkt (Prüfungspunkte II-III) gegeben. Finde,

da

ss er

da

nn schon recht hat und die Voraussetzungen I-III unnötig sind, wenn man eine

Selbstvornahme

prüft. Um die Frist geht es hier

ja

gar nicht in I-III.

BEN

Beni

25.10.2025, 22:59:46

Ich finde es bisschen merkwürdig, bei der Frage nach den Voraussetzungen des

Selbstvornahme

rechts (§ 637 BGB) diese gar nicht wirklich abzufragen, sondern unter Punkt IV. einfach Voraussetzungen des

Selbstvornahme

rechts hinzuschreiben und diese

da

nach zu erklären… Mehr Sinn würde es wohl machen, die in der Erklärung genannten Punkte einfach einzeln abzufragen

aagni

aagni

11.2.2026, 16:24:15

Hallo, ich wollte dich einmal

da

rauf hinweisen,

da

ss du IV. VSS des

Selbstvornahme

rechts ausklappen kannst. Dort steht

da

nn,

da

ss

da

s §

637 BGB

(+) ist, wenn dem Grunde nach ein

Anspruch

auf Nacherfüllung nach

§ 635 BGB

besteht. Hier kannst du

da

nn, wenn du nicht vorher schon die Nacherfüllung geprüft hast, diese inzident prüfen. VG


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen