Zivilrecht

Werkrecht

Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel

Selbstvornahme (§§ 634 Nr. 2, 637 Abs. 1 BGB)

Schema: Selbstvornahme (§§ 634 Nr. 2, 637 Abs. 1 BGB)

31. Mai 2025

3 Kommentare

4,8(23.526 mal geöffnet in Jurafuchs)


In welcher Reihenfolge prüfst Du die Voraussetzungen des Selbstvornahmerechts (§§ 634 Nr. 2, 637 Abs. 1 BGB)?

  1. Werkvertrag (§ 631 BGB)

  2. Sach- oder Rechtsmangel (§ 633 BGB)

  3. Bei Gefahrübergang (§ 644 BGB)

    Zeitpunkt des Gefahrübergangs ist in der Regel die Abnahme (§ 644 Abs. 1 S. 1 BGB). Kommt der Besteller in Verzug der Annahme, so geht die Gefahr auch ohne Abnahme auf ihn über (§ 644 Abs. 1 S. 1 BGB). Sofern der Unternehmer das Werk auf Verlangen des Bestellers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versendet, so findet § 447 BGB entsprechend Anwendung.

  4. Voraussetzungen des Selbstvornahmerechts (§ 637 BGB)

    Dem Besteller muss ein Nacherfüllungsanspruch zustehen, er muss dem Unternehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben und diese Frist muss erfolglos abgelaufen sein.

  5. Kein Ausschluss des Selbstvornahmerechts

    Das Selbstvornahmerecht ist ausgeschlossen, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung zu Recht verweigert (§ 637 Abs. 1 BGB) oder wenn das Selbstvornahmerecht vertraglich ausgeschlossen wurde.

  6. Keine Verjährung (§ 634a BGB)

Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community