Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Rücktritt vom Versuch der Anstiftung (§ 31 Abs. 1 Nr. 3)
Schema: Rücktritt vom Versuch der Anstiftung (§ 31 Abs. 1 Nr. 3)
Wie prüfst Du den Rücktritt vom Versuch der Anstiftung (§ 31 Abs. 1 Nr. 3 StGB)?
Verabredung oder Annahme eines Erbietens
Das ist keine echte Voraussetzung, soll aber den Anwendungsbereich darstellen, der sonst im Rahmen des § 30 StGB geprüft wird.
Verhinderung der Tat
Der Täter muss mit Verhinderungswillen die Tatvollendung verhindern.
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