Schema: Bürgenhaftung (§ 765 Abs. 1 BGB)

31. Mai 2025

13 Kommentare

4,8(28.111 mal geöffnet in Jurafuchs)


Wie prüfst Du den Anspruch des Gläubigers gegen den Bürgen aus der Bürgschaft (§ 765 Abs. 1 BGB)?

  1. Wirksamer Bürgschaftsvertrag

    z.B. Schriftform (§ 766 BGB), Anfechtung (§ 142 Abs. 1 BGB), Sittenwidrigkeit (§ 138 Abs. 1 BGB). Auch ein vom Verbraucher geschlossener Bürgschaftsvertrag kann nicht widerrufen werden. Das Widerrufsrecht ist nach BGH-Rechtsprechung nicht auf die Bürgschaft anwendbar, mangels "entgeltlicher Leistung" des Unternehmers.

  2. Existenz der gesicherten Hauptforderung (§ 767 BGB) und Eintritt des Sicherungsfalls

    Fortbestand, Fälligkeit und Nichterfüllung der Hauptforderung. Dadurch tritt der Sicherungsfall ein.

  3. Keine Einreden

    1. Im Verhältnis Bürge-Gläubiger

      z.B. Einrede der Vorausklage (§§ 771, 773 BGB)

    2. Im Verhältnis Hauptschuldner-Gläubiger

      z.B. § 768 BGB, Anfechtbarkeit (§ 770 Abs. 1 BGB), Aufrechenbarkeit (§ 770 Abs. 2 BGB)

Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community