Öffentliches Recht

Verfassungsprozess-Recht

Einstweiliger Rechtsschutz

Einstweiliger Rechtsschutz nach § 32 Abs. 1 BVerfGG

Schema: Einstweiliger Rechtsschutz nach § 32 Abs. 1 BVerfGG

21. November 2024

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Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung treffen, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Wie könntest Du die Prüfung eines solchen Antrags aufbauen?

  1. Zulässigkeit des Antrags auf einstweilige Anordnung (§ 32 Abs. 1 BVerfGG)

  2. Begründetheit des Antrags auf einstweilige Anordnung (§ 32 Abs. 1 BVerfGG)

    1. Prüfungsmaßstab: Doppelhypothese

    2. Anwendung Doppelhypothese

      1. Betroffenheit des Antragstellers bei Fortgeltung der Verordnung

      2. Betroffenheit Dritter bei Außerkraftsetzung der Verordnung

      3. Folgenabwägung

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