Öffentliches Recht
VwGO
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)
Unterschied der Begründetheit des Eilrechtsschutzes von Hauptsache: Keine Vorwegnahme der Hauptsache
Unterschied der Begründetheit des Eilrechtsschutzes von Hauptsache: Keine Vorwegnahme der Hauptsache
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Baubehörde B versagt Immobilienhai H die Erteilung einer Baugenehmigung. Hs Aktionäre haben mit dem alsbaldigen Neubau kalkuliert, sodass H schnellstmöglich eine Baugenehmigung erlangen will. Er stellt daher einen Antrag nach § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO, gerichtet auf den vorläufigen Erlass der Baugenehmigung.
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Einordnung des Falls
Unterschied der Begründetheit des Eilrechtsschutzes von Hauptsache: Keine Vorwegnahme der Hauptsache
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Durch die Entscheidung im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes darf die Entscheidung in der Hauptsache grundsätzlich nicht vorweg genommen werden.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Erlass einer vorläufigen Baugenehmigung nimmt die Entscheidung in der Hauptsache grundsätzlich vorweg.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass ein spätere Abriss nicht mehr möglich wäre. Die Entscheidung in der Hauptsache wird nicht vorweg genommen.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
🦊²
12.7.2022, 21:23:28
Hi, die Hauptsache darf aber dann zulässigerweise vorweggenommen werden, wenn dem Antragsteller sonst irreparabel Schäden drohen? (Art. 19 IV GG - effektiver Rechtsschutz) Liebe Grüße 🦊²
Marius
14.7.2022, 00:35:39
Laut meinen Unterlagen ist das richtig. :)
Nora Mommsen
23.7.2022, 12:56:53
Hallo Fuchs², genau richtig. Es gibt Ausnahmen vom Vorwegnahmeverbot, die sich aus dem Gebots effektiven Rechtsschutzes ergeben (Art. 19 Abs. 4 GG). So ist ausnahmsweise eine Vorwegnahme der Hauptsache zulässig, wenn das Recht des Antragsstellers sonst vereitelt würde oder wenn ihm aus sonstigen Gründen eine bloß vorläufige Regelung nicht zumutbar ist. In diesen Fällen sind aber an die Prognose der Erfolgsaussichten in der Hauptsache besonders hohe Anforderungen zu stellen. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Blotgrim
13.12.2023, 14:45:20
Könnte man das in der Antwort vielleicht etwas mehr hervorheben? Es kommt für mich nämlich nicht so klar rüber, wie es hier ausgeführt wird
Raphaeljura
18.7.2023, 23:49:04
Ich meine, dass Tesla in Grünheide so vorgegangen ist. Was wären grundsätzlich Gründe für eine Eilbedürftigkeit? Und was wären Gründe, dass ein späterer Abriss unverhältnismäßig wäre?
Blotgrim
6.1.2024, 09:32:32
Gründe für die Eilbedürftigkeit könnten zum Beispiel wie eben hier sein, dass dir Investoren im Nacken sitzen, die zeitnah Ergebnisse sehen wollen und sonst mit dem Absprung drohen. Es ist auch davon abhängig ob eine Regelungsanordnung oder Sicherungsanordnung vorliegt. Vereinfacht kann man sich aber merken dass ein nicht unwesentlicher Nachteil drohen muss, der dafür sorgt, dass man eine Entscheidung in der Hauptsache nicht abwarten kann. Der Abriss kann dann unverhältnismäßig sein, wenn der Verstoß gegen das Baurecht relativ gering ist, man aber gleichzeitig einen Wohnhaus und nicht nur einen Schuppen abreißt. Beispielsweise wenn das Haus die vorgeschriebenen Abstände zur Grundstücksgrenze um 2 cm überschreitet. Hier könnte es unverhältnismäßig sein eine Familie ihres Hauses zu berauben. So hätte ich das jetzt bewertet.
Sarah
6.11.2023, 16:04:55
Ist der Antrag aber nicht deshalb ungenau, weil das Gericht selbst garkeine
vorläufige Baugenehmigungerlassen kann? wäre der Antrag ( im 2. Stex) entsprechend auszulegen?
Blotgrim
6.1.2024, 09:17:21
Also vielleicht steh auch ich gerade auf dem Schlauch, aber warum sollte das Gericht keine
vorläufige Baugenehmigungerteilen können? Es handelt sich dabei doch um eine
gebundene Entscheidung, sodass das Gericht, wenn glaubhaft gemacht wurde, dass das Vorhaben mit dem Baurecht vereinbar ist, eine Baugenehmigung erteilen könnte oder nicht?
w.laura.l
6.2.2024, 11:09:30
Soweit ich weiß vermittelt die Baugenehmigung dem Bauvorhaben Bestandsschutz. Ist dies auch bei der vorläufigen Erteilung der Baugenehmigung der Fall? Falls ja, wie wirkt sich dieser dann auf die
Hauptsacheentscheidungaus? Falls nein, weshalb nicht?
w.laura.l
6.2.2024, 11:13:02
bzw. wird das wohl im VwGO-Kommentar von Schoch/Schneider, 44. EL März 2023, § 123 Rn. 156 unter Verweisung auf Urteile anders gesehen?