Öffentliches Recht

Verwaltungsprozess-Recht

Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)

Unterschied der Begründetheit des Eilrechtsschutzes von Hauptsache: Keine Vorwegnahme der Hauptsache

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Unterschied der Begründetheit des Eilrechtsschutzes von Hauptsache: Keine Vorwegnahme der Hauptsache

27. März 2026

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Baubehörde B versagt Immobilienhai H die Erteilung einer Baugenehmigung. Hs Aktionäre haben mit dem alsbaldigen Neubau kalkuliert, sodass H schnellstmöglich eine Baugenehmigung erlangen will. Er stellt daher einen Antrag nach § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO, gerichtet auf den vorläufigen Erlass der Baugenehmigung.

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