Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)

Schadensersatz aus Culpa in Contrahendo (§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB)

Schema: Schadensersatz aus Culpa in Contrahendo (§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB)


Wie prüfst Du einen Anspruch auf Schadensersatz aus Culpa in Contrahendo (§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB)?

  1. Anwendbarkeit (keine vorrangigen Regeln einschlägig)

    Bspw. Vorrang der Nacherfüllung im Kaufrecht

  2. Vorvertragliches Schuldverhältnis (§ 311 Abs. 2 BGB)

  3. Pflichtverletzung (§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB)

  4. Vertretenmüssen (§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB)

  5. Kausaler Schaden

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