Zivilrecht

Sachenrecht

Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis

Herausgabe für schuldhaft nicht gezogene Nutzungen (§§ 987 Abs. 2 BGB)

Schema: Herausgabe für schuldhaft nicht gezogene Nutzungen (§§ 987 Abs. 2 BGB)

19. März 2025

5 Kommentare

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Wie prüfst Du einen Anspruch des Eigentümers gegen den Besitzer auf Ersatz der schuldhaft nicht gezogenen Nutzungen (§ 987 Abs. 2 BGB)?

  1. Vindikationslage zum Zeitpunkt, zu dem die Nutzungen nicht gezogen wurden

    Eine Vindikationslage besteht, wenn der Eigentümer einen Vindikationsanspruch hat (§ 985 BGB).

  2. Entgegen den Regeln ordnungsgemäßer Bewirtschaftung schuldhaft die möglichen Nutzungen nicht gezogen

    Ob ein Verstoß gegen die Regeln ordnungsgemäßer Bewirtschaftung vorliegt, ist anhand eines objektiven Maßstabes zu bestimmen.

  3. Rechtshängigkeit (§ 987 Abs. 1 BGB) oder Bösgläubigkeit bezüglich des fehlenden Besitzrechts (§ 990 Abs. 1 BGB)

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

FTE

Findet Nemo Tenetur

6.1.2025, 20:18:38

Mir hilft es sehr, wenn am Ende immer noch die Frage zur Prüfungsstruktur kommt :)

Linne_Karlotta_

Linne_Karlotta_

7.1.2025, 15:59:21

Hallo Findet

Nemo Tenetur

, vielen Dank für dein Lob! Deine positive Rückmeldung motiviert uns, weiterhin unser Bestes zu geben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team

BEN

benjaminmeister

1.3.2025, 16:05:24

Beim 3. Prüfungspunkt könnte man noch klarstellen, dass keine

Bösgläubigkeit

bei Besitzerwerb vorliegen darf und später nur noch positive Kenntnis schadet (§ 990 Abs. 1 S. 2). In der Überschrift des Prüfungsschemas könnte man auch noch § 990 nennen.


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