Zivilrecht
Sachenrecht
Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
Herausgabe für schuldhaft nicht gezogene Nutzungen (§§ 987 Abs. 2 BGB)
Schema: Herausgabe für schuldhaft nicht gezogene Nutzungen (§§ 987 Abs. 2 BGB)
Wie prüfst Du einen Anspruch des Eigentümers gegen den Besitzer auf Ersatz der schuldhaft nicht gezogenen Nutzungen (§ 987 Abs. 2 BGB)?
Vindikationslage zum Zeitpunkt, zu dem die Nutzungen nicht gezogen wurden
Eine Vindikationslage besteht, wenn der Eigentümer einen Vindikationsanspruch hat (§ 985 BGB).
Entgegen den Regeln ordnungsgemäßer Bewirtschaftung schuldhaft die möglichen Nutzungen nicht gezogen
Ob ein Verstoß gegen die Regeln ordnungsgemäßer Bewirtschaftung vorliegt, ist anhand eines objektiven Maßstabes zu bestimmen.
Rechtshängigkeit (§ 987 Abs. 1 BGB) oder Bösgläubigkeit bezüglich des fehlenden Besitzrechts (§ 990 Abs. 1 BGB)
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