Zivilrecht

Deliktsrecht

§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG

Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG)

Schema: Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG)

22. November 2024

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Wie prüfst Du einen Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG)?

  1. Anspruchsvoraussetzungen

    1. Verletzung einer Amtspflicht

    2. Drittbezogenheit der Amtspflicht

    3. Verschulden

    4. Kausaler Schaden

    5. Handeln in Ausübung eines öffentlichen Amtes

  2. Kein Haftungsausschluss

    1. Subsidiarität (§ 839 Abs. 1 S. 2 BGB)

    2. Unterlassener Rechtsmittelgebrauch (§ 839 Abs. 3 BGB)

    3. Spruchrichterprivileg (§ 839 Abs. 2 BGB)

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