Zivilrecht

Werkrecht

Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel

Rücktritt und Minderung im Werkrecht (§§ 634 Nr. 3 BGB)

Schema: Rücktritt und Minderung im Werkrecht (§§ 634 Nr. 3 BGB)

22. November 2024

4,7(21.501 mal geöffnet in Jurafuchs)


In welcher Reihenfolge prüfst Du die Voraussetzungen des Rücktritts bzw. der Minderung (§ 634 Nr. 3 BGB)?

  1. Werkvertrag (§ 631 BGB)

  2. Sach- oder Rechtsmangel (§ 633 BGB)

  3. Bei Gefahrübergang (§ 644 BGB)

    Zeitpunkt des Gefahrübergangs ist in der Regel die Abnahme (§ 644 Abs. 1 S. 1 BGB). Kommt der Besteller in Verzug der Annahme, so geht die Gefahr auch ohne Abnahme auf ihn über (§ 644 Abs. 1 S. 1 BGB). Sofern der Unternehmer das Werk auf Verlangen des Bestellers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versendet, so findet § 447 BGB entsprechend Anwendung.

  4. Voraussetzungen des Rücktritts (§ 323, 326 Abs. 5 BGB)

    1. Nicht vertragsgemäße Leistung

    2. Setzung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder Entbehrlichkeit der Frist (§ 323 Abs. 1, 2 BGB, § 326 Abs. 5 BGB)

    3. Erfolgsloser Fristablauf, sofern eine Fristsetzung erforderlich ist

  5. Rücktrittserklärung (§ 349 BGB) bzw. Minderungserklärung (§ 638 Abs. 1 BGB)

  6. Kein Ausschluss des Rücktritts/der Minderung

    Der Rücktritt ist bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung entbehrlich (§ 323 Abs. 5 S. 1 BGB). Eine Minderung ist auch bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung erfolgen.

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen