Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Schwerer Raub (§ 250 StGB)
Besonders schwerer Raub (§ 250 Abs. 2 StGB)
Schema: Besonders schwerer Raub (§ 250 Abs. 2 StGB)
Wie prüfst Du den besonders schweren Raub (§ 250 Abs. 2 StGB)?
Objektiver Tatbestand
Verwirklichung des Grundtatbestandes § 249 StGB
§ 250 Abs. 2:
Nr. 1: Verwenden einer Waffe oder eines sonstigen gefährlichen Werkzeuges
Nr. 2: Bandenraub mit Beisichführen von Waffen
Nr. 3a: schwere körperliche Misshandlung
Nr. 3b: Todesgefahr
Subjektiver Tatbestand
Rechtswidrigkeit
Schuld
§ 250 Abs. 3: Minder schwerer Fall
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