Schema: Besonders schwerer Raub (§ 250 Abs. 2 StGB)

31. Mai 2025

4 Kommentare

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Wie prüfst Du den besonders schweren Raub (§ 250 Abs. 2 StGB)?

  1. Objektiver Tatbestand

    1. Verwirklichung des Grundtatbestandes § 249 StGB

    2. § 250 Abs. 2:

      1. Nr. 1: Verwenden einer Waffe oder eines sonstigen gefährlichen Werkzeuges

      2. Nr. 2: Bandenraub mit Beisichführen von Waffen

      3. Nr. 3a: schwere körperliche Misshandlung

      4. Nr. 3b: Todesgefahr

  2. Subjektiver Tatbestand

    1. Vorsatz

    2. Nr. 3b: Gefährdungsvorsatz

  3. Rechtswidrigkeit

  4. Schuld

  5. § 250 Abs. 3: Minder schwerer Fall

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

I-m-possible

I-m-possible

29.7.2022, 16:01:24

Ich habe bisher immer den Grundtatbestand durchgeprüft und anschließend die Qualifikation aber der Aufbau ist ja nicht zwingend so einzuhalten.

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

1.8.2022, 14:50:55

Hallo I-m-possible, in der Tat kannst Du entweder jeweils den Grundtatbestand gesondert prüfen und anschließend den Qualifikationstatbestand. Es besteht aber auch die Möglichkeit Grundtatbestand + Qualifikation - wie hier - in eine Prüfung zu packen. Die getrennte Prüfung empfiehlt sich insbesondere dann, wenn Du im Ergebnis den Grundtatbestand bejahst, die Qualifikation aber verneinst. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

DO

Dosenfutter

4.10.2024, 18:39:34

Wie bereits schon mal erwähnt, gefällt mir der Aufgabentypus sehr und man kann damit gut die Schema lernen und wiederholen. Meiner Meinung nach verliert die Aufgabe an potenzial, wenn man lediglich "Vorsatz", "

Rechtswidrigkeit

", "

Schuld

" und ein TB-Merkmal eintragen soll. LG.

Christian Leupold-Wendling

Christian Leupold-Wendling

18.10.2024, 07:55:15

Hi, danke fürs Feedback! Die auszufüllenden Lücken sind jedes mal andere. So bleibt die Aufgabe lehrreich, auch beim Wiederholen. Besten Gruß


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