Öffentliches Recht
Europarecht
Grundlagen des Europarechts
Amtshaftungsklage (Art. 268, 340 Abs. 2 und 3 AEUV)
Schema: Amtshaftungsklage (Art. 268, 340 Abs. 2 und 3 AEUV)
27. August 2025
7 Kommentare
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Wie prüfst Du die Amtshaftungsklage (Art. 268, 340 Abs. 2 und 3 AEUV)?
Zulässigkeit
Klageberechtigung: natürliche und juristische Personen
Klagegegner: die Union vertreten durch das verantwortliche Unionsorgan
Klagegegenstand: Schadensersatz für Unionsrechtsakte
Klagebefugnis: Vortrag eines Schadens durch rechtswidrige Handlung der Union
Rechtsschutzbedürfnis:
fehlt bei innerstaatlichen Klagemöglichkeiten
fehlt bei Versäumnis rechtzeitiger Erhebung von Nichtigkeits-/Untätigkeitsklage
Klagefrist: bis 5 Jahre nach schadensverursachendem Ereignis
Dies ergibt sich aus Art. 46 S.1 EuGH-Satzung.
Begründetheit
Rechtswidriges Handel eines Unionsorgans
Verursachung eines Schadens beim Kläger
Rechtswirkung der Entscheidung: Verurteilung zu Schadensersatz

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