Öffentliches Recht

Europarecht

Grundlagen des Europarechts

Amtshaftungsklage (Art. 268, 340 Abs. 2 und 3 AEUV)

Schema: Amtshaftungsklage (Art. 268, 340 Abs. 2 und 3 AEUV)


Wie prüfst Du die Amtshaftungsklage (Art. 268, 340 Abs. 2 und 3 AEUV)?

  1. Zulässigkeit

    1. Klageberechtigung: natürliche und juristische Personen

    2. Klagegegner: die Union, vertreten durch das verantwortliche Unionsorgan

    3. Klagegegenstand: Schadensersatz für Unionsrechtsakte

    4. Klagebefugnis: Vortrag eines Schadens durch rechtswidrige Handlung der Union

    5. Rechtsschutzbedürfnis:

      1. fehlt bei innerstaatlichen Klagemöglichkeiten

      2. fehlt bei Versäumnis rechtzeitiger Erhebung von Nichtigkeits-/Untätigkeitsklage

    6. Klagefrist: bis 5 Jahre nach schadensverursachendem Ereignis

      Dies ergibt sich aus Art. 46 S.1 EuGH-Satzung.

  2. Begründetheit

    1. Rechtswidriges Handel eines Unionsorgans

    2. Verursachung eines Schadens beim Kläger

  3. Rechtswirkung der Entscheidung: Verurteilung zu Schadensersatz

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