Berechnung der Klagefrist (§ 74 Abs. 1 S. 1 VwGO)
4. April 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K hat Widerspruch gegen die Nutzungsuntersagung seines Hauses durch die Baubehörde erhoben. Der Widerspruchsbescheid, mit dem die Nutzungsuntersagung bestätigt wird, wird am 10.01. per Übergabeeinschreiben zur Post gegeben. K erhebt am 15.02. Klage.
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Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Klagefrist richtet sich nach § 74 Abs. 1 S. 1 VwGO.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Berechnung der Klagefrist richtet sich nach den Normen des Zivilrechts.
Ja!
3. Die Klagefrist begann vorliegend am 14.01.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Die Klagefrist endet am 15.02, sodass K die Klage fristgemäß eingereicht hat.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Wird der Widerspruchsbescheid mittels Übergabeeinschreiben zugestellt, wird angenommen, dass die Zustellung am vierten Tag nach der Aufgabe bei der Post erfolgte (§ 4 Abs. 2 VwZG).
Ja!
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