Verpflichtungsklage - Begründetheit (§ 113 Abs. 5 VwGO)
Üblicherweise prüfst Du die Begründetheit der Verpflichtungsklage nach dem sog. Anspruchsaufbau. Wie prüfst Du die Verpflichtungsklage?
Verpflichtungsklage - Begründetheit (§ 113 Abs. 5 VwGO)
Üblicherweise prüfst Du die Begründetheit der Verpflichtungsklage nach dem sog. Anspruchsaufbau. Wie prüfst Du die Verpflichtungsklage?
Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO) - Zulässigkeit
Der Prüfungsaufbau für die Zulässigkeit der Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO) muss „sitzen”. Die Prüfungsreihenfolge kann unterschiedlich aussehen, es kommt vor allem darauf an, dass alle wichtigen Punkte angesprochen werden. Hier kannst Du eine Möglichkeit der Prüfung üben. Vervollständige die Aufgabe!