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Kündigung bei Bagatelldiebstahl („Fall Emmely“)
Kassiererin Emmely arbeitet bereits seit über 30 Jahren beanstandungsfrei in einem Supermarkt. Dort findet sie zwei Leergutbons im Wert von €0,48 und €0,82. E nimmt die Bons an sich und löst diese bei ihrem nächsten Einkauf ein. Als Supermarktleiter S davon erfährt, kündigt er E fristlos.