Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Infizierung mit Corona § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB
T ist SARS-CoV-2 positiv und glaubt an das "Durchseuchen" der Gesellschaft als Heilmittel. T will möglichst viele Leute mit dem Virus anstecken. Dazu packt er den 80-jährigen O am Arm und hustet ihn mehrmals an. O erkrankt. Er gehört zur Risikogruppe, bleibt jedoch symptomlos.