Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Erpressung durch Unterlassen nach §§ 253, 13 StGB
T hat O bei einer Straftat gesehen, was O weiß. O bietet T sein Radio an, damit dieser ihn nicht anzeigt. T, der weiß, dass O eine Anzeige durch ihn fürchtet, nimmt das „Angebot“ an.