Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Erschlichenes Einverständnis: Täuschung unter Verstoß gegen Strafprozessrecht
T hat in einem Strafverfahren gegen den Beschuldigten O die Rolle als verdeckt ermittelnde Polizeibeamtin. Unter Verstoß gegen § 110c S. 2 StPO täuscht sie O darüber, ein strafprozessuales Zutrittsrecht zu Os Wohnung zu haben. Daraufhin gewährt O ihr Einlass.