Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Eindringen in Wohnung: Greifen in einen Türbriefkastenschlitz
T will den goldigen Golden Retriever des Nachbarn O streicheln. In der Hoffnung, auf diese Weise an ihn heranzukommen, greift T in den Türbriefkastenschlitz des O.