Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Wegnahme fremder beweglicher Sache – Abgrenzung § 255: Fall mit gleichen Ergebnissen
Die T überfällt eine Bank und bedroht den Kassierer K mit dem Tod. K händigt daraufhin der T Geldscheine aus dem für T sonst nicht zu öffnenden Tresor aus.