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Wegnahme fremder beweglicher Sache – Abgrenzung § 255: Fall mit unterschiedlichen Ergebnissen
Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer90 % lösen richtig
22. Juni 2026
33 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Diebin D steigt in eine Wohnung ein, als sie dort von der Wohnungsinhaberin O überrascht wird. D veranlasst diese daraufhin unter Androhung von Gewalt gegen ihre Person, einen mit einem Zahlenschloss gesicherten Tresor zu öffnen. Diesem entnimmt D die darin befindlichen Geldscheine.
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen StaatsexamenExamenstreffer Berlin/Brandenburg 2025
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