Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Raub (§ 249 StGB)
Wegnahme fremder beweglicher Sache – Abgrenzung § 255: Fall mit privilegierter Gebrauchsanmaßung
Wegnahme fremder beweglicher Sache – Abgrenzung § 255: Fall mit privilegierter Gebrauchsanmaßung
24. August 2025
27 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Unter Anwendung von vis absoluta beschafft sich die T das in dessen Gewahrsam befindliche Auto des O, um damit eine Spritztour zu machen. Nachdem sie eine Stunde mit dem Auto durch die Stadt gefahren ist, gibt sie dem O das Auto zurück, so wie sie von Anfang an beabsichtigt hatte.
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