Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Gewalt ggü. Schlafenden, Bewusstlosen, Betrunkenen
T will den bewusstlos betrunkenen O ausplündern. Dazu schleppt er O in eine einsame ruhige Seitenstraße. T kommt es insbesondere darauf an, etwaige Hilferufe des O aussichtslos zu machen und O vor Hilfe Dritter abzuschirmen. Dort entwendet T Os Wertsachen.