Strafrecht > BT 4: Brandstiftungsdelikte
Brandstiftung an „Warenlager oder -vorräten“ (§ 306 Abs. 1 Nr. 3 StGB)
Aus einem Getränke-Kühlanhänger, der drei Meter entfernt vom Geschäft geparkt ist, will A edle Spirituosen klauen. Er findet bloß alkoholfreie Getränke und Gläser (Wert: €1.000) vor. Um die Spuren zu verwischen, zündet A die Pappverpackungen der Gläser an. Der Brand zerstört den Anhänger und die Waren.