Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§ 315c Abs. 1 Nr. 1 StGB: Beifahrer als Gefährdungsopfer
T, der eine BAK von 2,01‰ aufweist, fährt in so starken Schlangenlinien, dass seine Beifahrerin B eine bedrohliche Begegnung mit dem Gegenverkehr befürchtet. Daher besteht sie darauf, das Steuer des Pkw zu übernehmen.