Strafrecht > BT 6: Urkundsdelikte u.a.
Abgewandelter Grundfall: Examenszeugnis
Referendar T ist durch die zweite juristische Staatsprüfung gefallen. Er hat nun genug von der juristischen Ausbildung und will lieber direkt als Anwalt in der Großkanzlei durchstarten. Daher erstellt er sich ein - als Fälschung nicht erkennbares - Examenszeugnis mit 14 Punkten.
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Grundfall: Examenszeugnis
T hat vor kurzem in Mainz die Erste Prüfung mit 7 Punkten abgelegt. Da er nun in Hamburg mit dem Referendariat beginnen möchte, ohne lange warten zu müssen, tauscht er auf dem Examenszeugnis die 7 durch eine 14 aus. Das veränderte Zeugnis schickt er dann an das Hanseatische Oberlandesgericht.