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Zivilrecht trifft Strafrecht: Zueignungsabsicht bei Pfandflaschen - Jurafuchs
In diesem Fall spielen Zivilrecht und Strafrecht zusammen. Bei der Beurteilung, ob ein Diebstahl an Pfandflaschen vorliegt, ist zwischen Einheits- und Individualfalschen zu unterscheiden. Zivilrechtlich ist es nicht möglich, Eigentum an Individualfalschen zu erwerben. Für die Beurteilung der Zueignungsabsicht kommt es auf das Wissen des Täters von der zivilrechtlichen Eigentümerstellung an. Geht der Täter bei Einheitsflaschen von einer zutreffenden Eigentumslage aus, beabsichtigt er bei der Rückgabe des Pfandes sich als Eigentümer auszugeben und negiert die wahre Eigentümerstellung des Händlers. Geht der Täter bei Individualflaschen richtig von der Eigentümerstellung des Herstellers aus, will er mit der Rückgabe der Flaschen dessen Eigentumsrecht anerkennen. Es fehlt an der Enteignungsabsicht.