Abgrenzung Vorsatz & bewusste Fahrlässigkeit bei tödlichem Autorennen: 1 Fall & Rechtsprechung mit Lösung

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Die neuesten Fall zum Thema Abgrenzung Vorsatz & bewusste Fahrlässigkeit bei tödlichem Autorennen

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Jurafuchs Illustration: T veranstaltet mit F ein Autorennen. T kollidiert mit O, da O an einem Stoppschild nicht hält und T aufgrund der hohen Geschwindigkeit nicht rechtzeitig abbremsen kann.

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Vorsatz oder Fahrlässigkeit bei Autorennen: Täter vertraut auf kollisionsvermeidendes Verhalten der anderen - Jurafuchs

Vorliegend beschäftigt sich der BGH mit der Abgrenzung von Vorsatz zur bewussten Fahrlässigkeit bei Autorennen. Hiernach soll bei riskantem Verhalten im Straßenverkehr bei der Beurteilung, ob Vorsatz vorliegt, auch die Vorstellungen des Angeklagten über das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer miteinbezogen werden. Gehe der Angeklagte davon aus, dass andere Verkehrsteilnehmer die Gefahr erkennen und sich dementsprechend kollisionsvermeidend verhalten, könne das voluntative Element des Vorsatzes fehlen. Der Täter wisse zwar von der Gefahr der Tatbestandsverwirklichung (kognitives Element), vertraue aber auf dessen ausbleiben (voluntatives Element).