Strafrecht > Examensrelevante Rechtsprechung SR
Einflussnahme auf Strafunmündigen – Anstiftung und mittelbare Täterschaft
T fordert seinen 13-jährigen Neffen N auf, Ns Mutter M mit einem Messer im Schlaf zu töten. T sagt zu N: „Ich würde dafür ins Gefängnis kommen, du nicht.“ T lässt offen, wann N die Tat begehen soll. T weiß, dass N erst in einigen Tagen wieder bei M sein wird. N tut nur so, als wolle er Ts Aufforderung nachkommen.