Strafrecht > Examensrelevante Rechtsprechung SR
Garantenstellung aus Ingerenz und entschuldigender Notstand (BGH, Urt. v. 02.08.2023 – 5 StR 80/23)
A zwingt B durch Androhung von Gewalt, sich auf den bereits von A misshandelten C zu knien, damit A diesen fotografieren kann. Dann lässt er B gehen, während er C weiter misshandelt. Schließlich lässt A den C allein in der Wohnung. Als B zurückkehrt, sieht er den schwerverletzten, reglosen C, bleibt aber untätig. C wird nur durch den Notruf eines Dritten gerettet.