Examensrelevante Rechtsprechung
Rechtsprechung Strafrecht
Allgemeiner Teil
Garantenstellung aus Ingerenz und entschuldigender Notstand (BGH, Urt. v. 02.08.2023 – 5 StR 80/23)
Garantenstellung aus Ingerenz und entschuldigender Notstand (BGH, Urt. v. 02.08.2023 – 5 StR 80/23)
4. August 2025
8 Kommentare
4,8 ★ (30.217 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A zwingt B durch Androhung von Gewalt, sich auf den bereits von A misshandelten C zu knien, damit A diesen fotografieren kann. Dann lässt er B gehen, während er C weiter misshandelt. Schließlich lässt A den C allein in der Wohnung. Als B zurückkehrt, sieht er den schwerverletzten, reglosen C, bleibt aber untätig. C wird nur durch den Notruf eines Dritten gerettet.
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