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Unmittelbares Ansetzen zum Mord bereits Tage davor? - Jurafuchs
Der BGH entschied hier über das Vorliegen eines unmittelbaren Ansetzens in dem Fall, dass der Täter das Opfer vor der Tötung noch tagelang quälen will. Zwar fehlt ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang, die Handlungen seien aber trotzdem untrennbar mit dem Mordplan verbunden, geradezu integraler Bestandteil des Tatplans. Mit dem Moment, in dem der Täter Kontrolle über das Opfer erlangte, sei das Leben des Opfers unmittelbar und konkret in Gefahr. Deshalb liege schon mit dem Beginn der Körperverletzungen ein unmittelbares Ansetzen zum Mord vor.